Vollzugshilfe «Anlagen mit Kältemitteln»
Die lange erwartete Vollzugshilfe zur ChemRRV mit der Bezeichnung «Anlagen mit Kältemitteln: vom Konzept bis zum Inverkehrbringen» ist nun verfügbar. Das Inverkehrbringen von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen mit in der Luft stabilen Kältemitteln ist seit dem 1. Dezember 2013 durch Anhang 2.10 der ChemRRV auf Anlagen unterhalb bestimmter Kälteleistungen beschränkt.
Die vorliegende Vollzugshilfe ist eine praktische Hilfe zur Anwendung von Anhang 2.10 ChemRRV, insbesondere der darin enthaltenen Verbote und Ausnahmebewilligungsverfahren. Zu beachten ist insbesondere die neue Regelung im Bereich der Wärmepumpen (Seiten 9 und 26).