Weiterer Erfolg im Kampf gegen Wettbewerbsverzerrungen

suissetec hat am 18. Februar 2019 beim Bundesamt für Energie Strafanzeige gegen Groupe E und deren Verantwortliche wegen mutmasslichem Monopoldatenmissbrauch eingereicht. Zu Recht, denn nun sind mehrere Verantwortliche des Westschweizer Energieunternehmens rechtskräftig verurteilt worden.

Die Groupe E hatte ihren Netzkunden gleichzeitig mit den Stromrechnungen auch Werbung für eigene Angebote – konkret ihren E-Shop und Haushaltsgeräte – zugesandt (siehe Medienmitteilung vom 19. Februar 2019). Das Bundesamt für Energie (BFE) hat nun gleich vier Verantwortliche der Groupe E wegen Verletzung des Entflechtungsgebots gemäss Art. 10 i.V.m. 29 StromVG (Monopoladressdaten-missbrauch) schuldig gesprochen und mit Bussen bestraft. Nach den Verurteilungen beim «Fall EKS» (siehe Medienmitteilung vom 24. Juni 2019) hat das BFE nun also ein weiteres Machtwort gesprochen.

Das Urteil gegen die Mitarbeitenden von Groupe E wurde bereits am 18. November 2020 erlassen und ist endgültig. Damit liegt ein rechtskräftiges Präjudiz gegen unzulässige Geschäftspraktiken eines Strom-konzerns vor. Das Urteil stellt klar, dass die Nutzung von Monopoladressdaten durch Stromkonzerne ausserhalb des Monopolbereichs strafbar ist.

Dieser Richtentscheid ist ein Meilenstein bei der Bekämpfung von Wettbewerbsverzerrungen durch staatsnahe Betriebe: Das BFE-Urteil stellt ein für alle Mal klar, dass Stromkonzerne monopolistische Aktivitäten und marktwirtschaftliche Geschäftsfelder streng trennen müssen und insbesondere Monopoldaten auch nur im Monopolbereich verwenden dürfen.

Für gleich lange Spiesse
suissetec begrüsst den Entscheid des BFE sehr, greift er doch ein hochaktuelles Thema auf: Auswüchse bei Geschäftsaktivitäten staatsnaher Betriebe mit Monopolstatus im marktwirtschaftlichen Sektor, zum Nachteil der KMU. Das Urteil stützt ein Kernanliegen von suissetec: Die Wahrung fairen Wettbewerbs. Der Entscheid verbietet Stromkonzernen insbesondere, ihren Informationsvorsprung aus dem Monopol zum Nachteil von Mitbewerbern auszunutzen.

suissetec erhofft sich vom Leitentscheid eine Signalwirkung über die Strombranche hinaus auch für weitere Wirtschaftssektoren, in denen staatsnahe Betriebe immer stärker präsent sind – teils mit unlauteren Methoden. Gleichzeitig erwartet suissetec ein entschiedenes Vorgehen der Wettbewerbskommission (WEKO) gegen fehlbare Monopolbetriebe, da sich das Leiturteil des BFE lediglich gegen einzelne Kader der Groupe E richtet, das Unternehmen jedoch sanktionslos blieb und nur die WEKO die umfassenden gesetzlichen Kompetenzen hat, die Unternehmen direkt in die Verantwortung zu ziehen.

Zur Medienmitteilung
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Christian Brogli
Christian Brogli
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