Wettbewerb mit gleich langen Spiessen: Erfolg für suissetec im Fall EKS

Energiedienstleister sind vermehrt auch auf dem Markt der Gebäudetechnik tätig und treten damit in direkte Konkurrenz zu klassischen Beratungs-, Planungs- und Installationsbetrieben. Gegen Konkurrenz ist nichts einzuwenden, denn sie belebt das Geschäft. Wichtig ist jedoch, dass für alle Marktteilnehmenden gleiche Voraussetzungen herrschen. Dafür engagierte sich suissetec seit vielen Jahren und erfolgreich, wie das rechtskräftige Urteil des Obergerichts Schaffhausen im Fall EKS zeigt.

Im Sommer 2016 wurde suissetec darauf aufmerksam, dass ein Energiedienstleister, im vorliegenden Fall die Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen AG (EKS), mit ungleich langen Spiessen am Gebäudetechnikmarkt auftrat. Durch die missbräuchliche Verwendung von Adressdaten aus dem Monopolbereich als Energiegrundversorgerin für die Bewerbung von Solaranlagen – eine dem freien Gebäudetechnikmarkt eigene Tätigkeit (Nichtmonopolbereich) – wurde ein Wettbewerbsvorteil genutzt. Dieser verstösst gegen geltendes Recht. Nach der Strafanzeige durch suissetec vom 16. August 2017 wurden mit unterdessen rechtskräftigem Urteil des Obergerichts des Kantons Schaffhausen vom 31. März 2025 zwei ehemalige Mitarbeitende der EKS wegen Übertretung des Stromversorgungsgesetzes verurteilt. Ähnliche nicht gesetzeskonforme Aktivitäten der Energiedienstleister Repower und Groupe e wurden ebenso rechtlich verfolgt und verurteilt.

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