Ergebnisse der Lohnverhandlung 2020
Die Arbeitgeber sind verpflichtet, 1% der AHV-Lohnsumme der dem GAV Gebäudetechnik unterstellten Arbeitnehmer des Jahres 2019 für individuelle Lohnerhöhungen ab 1. Januar 2020 zu verwenden. Dies gilt nicht für Planungsunternehmen der ganzen Schweiz und für alle Betriebe der Kantone GE, VD und VS.