Der Begriff Persönliche Schutzausrüstung (PSA) umfasst alle Ausrüstungen, die von einer Person zum Schutz vor gesundheitsgefährdenden Einwirkungen getragen werden. Dazu gehören auch alle Ausrüstungen, mit denen Personen bei der Arbeit gegen Absturz gesichert werden (Anseilschutz), nicht aber technische Hilfsmittel zur Rettung von Personen aus gefährlichen Lagen (z. B. Rettungshubgeräte).
Das Tragen von Persönlichen Schutzausrüstungen kann Gefahren nicht beeinflussen oder beseitigen. PSA können aber die negativen Auswirkungen von Gefahren auf den Menschen verringern oder eliminieren. Sie tragen wesentlich dazu bei, Unfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden und die Unfallkosten zu senken.