Politisches Engagement

suissetec nimmt Stellung

suissetec bündelt die Interessen der Gebäudetechnikbranche und setzt sich auf gesamtschweizerischer Ebene mittels Lobbying dafür ein, dass Unternehmungen aus der Gebäudetechnikbranche möglichst ideale Rahmenbedingungen vorfinden.

Änderung des Stromversorgungsgesetzes (Anforderungen an systemrelevante Unternehmen)
1. Juli 2024, Nicolas Spörri |  pdf | 171,9 KB
Ein Ausfall von systemrelevanten Stromunternehmen stellt eine Gefahr für die gesamte Schweizer Stromversorgung dar, weshalb das FiREG subsidiäre Finanzhilfen in Form von Darlehen für systemkritische Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft vorsieht, um diese im äussersten Fall mit einer vorübergehenden Liquiditätsüberbrückung zu versorgen. Aufgrund dieses staatlichen Rettungsschirms soll mittels vorliegender Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) die Resilienz der systemrelevanten Unternehmen der Stromwirtschaft gestärkt werden. Dafür werden Ihnen Vorgaben zur guten Unternehmensführung, Liquidität und Eigenkapital gemacht, die sie einhalten müssen. Darüber hinaus schlägt suissetec vor, dass solche Unternehmen zusätzlich Beteiligungen an privatwirtschaftlichen Betrieben vom Parlament bewilligen lassen müssen. Dies, um gleich lange Spiesse zwischen staatsnahen und privatwirtschaftlichen Unternehmen zu gewährleisten.
[44b068d]
Vernehmlassung Änderung des Bundesgesetzes über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen (Umsetzung der Motion 20.4738 Ettlin)
21. Mai 2024, Nicolas Spörri |  pdf | 360,8 KB
Diese Vorlage sieht für die Umsetzung der Motion 20.4738 vor, dass zukünftig Bestimmungen von Gesamtarbeitsverträgen (GAV), die niedrigere Mindestlöhne vorsehen als jene, die in kantonalen Gesetzen festgelegt sind, allgemeinverbindlich erklärt werden können. Zur Umsetzung der Motion 21.3599 soll Arbeitgebern und Arbeitnehmenden, die einem allgemeinverbindlich erklärten GAV unterstehen und Vollzugskostenbeiträge entrichten, ein kostenloses Einsichtsrecht in die Jahresrechnungen der paritätischen Kommissionen gewährt werden. suissetec unterstützt diese Vorlage.
[6e769c2]
Vernehmlassung zur Klimaschutz-Verordnung
21. Mai 2024, Nicolas Spörri |  pdf | 317,1 KB
Diese Vorlage zur Klimaschutz-Verordnung präzisiert die Rahmenbedingungen des KlG und die darin festgehaltenen Förderinstrumente. Teil der Vorlage sind auch Änderungen der CO2-Verordnung und der Energieverordnung. Die Stellungnahme beschränkt sich auf die Änderungen in der Energieverordnung, wo Impulsmassnahmen im Bereich Heizungsersatz und Gebäudehüllensanierung vorgeschlagen werden. suissetec unterstützt das Geschäft mit einigen Anpassungen.
[4fa4683]
Vernehmlassung zur Angleichung der EO-Leistungen
21. Mai 2024, Nicolas Spörri |  pdf | 158,4 KB
Diese Vorlage zielt darauf ab, die Leistungen der EO zu vereinheitlichen, indem die unterschiedliche Behandlung bei der Gewährung von Nebenleistungen, welche derzeit nur an militärdienstleistende Personen ausbezahlt werden, beseitigt wird. Ausserdem soll den Bedürfnissen von Neugeborenen besser Rechnung getragen werden, wenn die Mutter kurz nach ihrer Geburt für längere Zeit im Krankenhaus verweilen muss (Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs). Ferner soll das Bedürfnis von gesundheitlich beeinträchtigten Kindern, ihre Eltern während eines Spitalaufenthalts bei sich zu haben, besser berücksichtigt werden (Anwendbarkeit des Betreuungsurlaubs). Schliesslich soll der Anspruch auf Kinderzulagen aus der EO für Militärdienstleistende aufgehoben werden, da dies bereits durch die Kinderzulagen gemäss FamZG gewährt wird. suissetec unterstützt die Vorlage.
[dcc6cbc]
Vernehmlassung zur Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV)
30. Januar 2024, Nicolas Spörri |  pdf | 265,5 KB
Diese Vorlage sieht eine schrittweise Senkung der Haushaltabgabe auf 300 Franken bis zum Jahr 2029 und die Befreiung von Unternehmen bis zu einem Jahresumsatz von CHF 1.2 Mio. von der Abgabepflicht. suissetec unterstützt diese Vorlage, auch wenn eine gänzliche Befreiung aller Unternehmen zu bevorzugen wäre.
[4b58c5e]
Vernehmlassung zur Revision der Verordnungen 1 und 3 zum Arbeitsgesetz
24. Oktober 2023, Nicolas Spörri |  pdf | 180,3 KB
Diese Vorlage soll einerseits eine gesetzliche Grundlage für die Einführung des IT-Systems SICHEM (SIcherer Umgang mit CHEMikalien) schaffen. Andererseits soll mit der Einführung von Art. 24a ArGV 3 die Pflicht zum sorgfältigen Umgang mit Chemikalien präzisiert werden. Mit dieser Bestimmung werden neue Pflichten wie das Erstellen einer Chemikalien- und Tätigkeitenliste oder von Expositionsermittlungen und Risikobeurteilungen eingeführt, welche heute in dieser Absolutheit nicht bestehen. suissetec unterstützt die Schaffung der gesetzlichen Grundlage, sofern die Benutzung des IT-Systems freiwillig bleibt. Die Einführung von Art. 24a ArGV 3 lehnt suissetec dagegen entschieden ab. Der Umgang mit Chemikalien ist heute schon genügend geregelt und die neue Bestimmung würde einen grossen administrativen Mehraufwand ohne praktischen Nutzen verursachen.
[3411ab7]
Parlamentarische Initiative Silberschmidt: Unternehmerinnen und Unternehmer, welche Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen, sollen auch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein
24. November 2023, Nicolas Spörri |  pdf | 124,7 KB
Gemäss aktueller Gesetzeslage sind Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung sowie deren mitarbeitende Ehegatten als Unselbständige in der Arbeitslosenversicherung beitragspflichtig. Allerdings haben sie heute erst Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, sobald die arbeitgeberähnliche Stellung definitiv aufgegeben wird. Bis dahin bleibt ein Anspruch hingegen verwehrt. Dies ist im Hinblick darauf, dass die arbeitgeberähnliche Person wie alle anderen Unselbständigen Beiträge abliefert, stossend und soll mit dieser Vorlage geändert werden. Dazu wird von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats zwei Varianten präsentiert. suissetec unterstützt die Mehrheitsvariante, welche vorsieht, dass auch Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung unter gewissen Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben.
[b3fd23a]
Parlamentarische Initiative Kein «David gegen Goliath» beim Verbandsbeschwerderecht
10. Juli 2023, Nicolas Spörri |  pdf | 127,0 KB
Das schweizerische Recht sieht vor, dass gesamtschweizerische Umweltorganisationen berechtigt sind, im Bereich des Umwelt-, Natur- und Heimatschutzes gegen bestimmte Vorhaben der Kantone oder des Bundes Beschwerde wegen Verletzung des Bundesumweltrechtes zu führen. Im Anwendungsbereich des Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz, kann das Beschwerderecht auch kleinere und mittlere Projekte betreffen. Es können also auch – und das will diese Vorlage verhindern – einfache Wohnbauvorhaben Gegenstand einer Beschwerde sein. In einem solchen Fall sehen sich einfache Bürgerinnen und Bürger einer grossen und professionell organisierten Umweltorganisation entgegengestellt, was ein ressourcenmässiges Ungleichgewicht darstellen kann. Das vorliegende Geschäft will die genannte Problematik dadurch entschärfen, dass das Verbandsbeschwerderecht etwas eingeschränkt wird. Neu sollen Wohnbauprojekte mit einer Geschossfläche von weniger als 400 m2 innerhalb von Bauzonen vom Beschwerderecht ausgeschlossen werden. Dies gilt aber auch nicht uneingeschränkt: innerhalb von bedeutenden Ortsbildern oder wenn Vorhaben geschichtliche Stätten oder Kulturdenkmäler betreffen sowie bei Erstellung innerhalb von Biotopen nationaler, regionaler oder lokaler Bedeutung oder innerhalb des Gewässerraums bleibt das Verbandsbeschwerderecht nach wie vor anwendbar. suissetec unterstützt diese moderate Einschränkung, welche das Verbandsbeschwerderecht an sich nicht in Frage stellt.
[b18bdfb]
Änderung der Energieförderungsverordnung mit Inkrafttreten 2024
7. Juli 2023, Nicolas Spörri |  pdf | 128,5 KB
Das Bundesamt für Energie prüft die Sätze der Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen regelmässig und passt sie gegebenenfalls an. Zum 1. April 2024 sollen die Grundbeiträge für kleinere Anlagen nun abgeschafft bzw. gesenkt werden. Zur Erreichung der Klima- und Energieziele muss jedoch der aktuelle Zubau von Photovoltaikanlagen verdoppelt werden. Aus Sicht von suissetec ist es daher noch zu früh, um Beiträge für kleinere Anlagen zu streichen oder zu senken.
[7eef7d3]
Verordnungspaket Umwelt Herbst 2023: Lärmschutzverordnung und CO2-Verordnung
22. März 2023, Robert Diana, Nicolas Spörri |  pdf | 155,9 KB
Lärmschutzverordnung: Bei der Installation von Wärmepumpen besteht in der Praxis eine grosse Unsicherheit darüber, welche Massnahmen zur Lärmreduktion im Zusammenhang mit dem Vorsorgeprinzip im Sinne der Umweltgesetzgebung getroffen werden müssen, auch wenn die Wärmepumpen die Lärmgrenzwerte eigentlich schon erfüllen. Dies ist neben der ausufernden Bürokratie einer der grossen Steine auf dem Weg zur Wärmewende. Die vorliegende Verordnungsrevision konkretisiert nun die Vorgaben und legt zwei alternative Voraussetzungen fest, wann bei Einhaltung der massgebenden Grenzwerte weiterführende Massnahmen als verhältnismässig zu betrachten sind. suissetec unterstützt diese Vorlage. CO2-Verordnung: Diese Vorlage sieht unter anderem vor, dass neu für Wärmepumpen mit fluorierten Kältemitteln keine Bescheinigungen mehr ausgestellt werden, was ein Förderungsausschluss bedeutet. suissetec lehnt diesen Punkt ab.
[2b857a4]
Parlamentarische Initiative «Unnötige und schädliche Beschränkungen des Zweitwohnungsgesetzes in Sachen Abbruch und Wiederaufbau von altrechtlichen Wohnungen aufheben»
16. Februar 2023, Nicolas Spörri |  pdf | 120,9 KB
Nach dem geltenden Zweitwohnungsgesetz dürfen altrechtliche Wohnungen abgebrochen und wiederaufgebaut werden. Die vorbestandene Hauptnutzfläche darf dabei aber nicht überschritten werden. Wird die Wohnung nicht abgebrochen, sondern erweitert, so ist dies bis zum Umfang von maximal 30 Prozent der vorbestandenen Hauptnutzfläche zulässig; eine neue Wohnung darf dabei nicht geschaffen werden. Wird die Wohnung um mehr als 30 Prozent der Hauptnutzfläche erweitert, ist dies nur zulässig, wenn eine zweitwohnungsrechtliche Nutzungsbeschränkung auferlegt wird. Diese Beschränkungen erschweren teilweise die Erneuerung des Altwohnungsbestands. Mit einem Entscheid des Bundesgerichts wurde ferner bestätigt, dass nach geltendem Recht beim Abbruch und Wiederaufbau einer altrechtlichen Wohnung keine Erweiterung der Hauptnutzfläche möglich ist. Die Vorlage sieht eine Anpassung des Zweitwohnungsgesetzes vor, um die Ungleichbehandlung von Abbruch/Neubau und Sanierung zu beseitigen. Es soll ermöglicht werden, dass bei einem Abbruch und Wiederaufbau einer altrechtlichen Wohnung eine Erweiterung der Hauptnutzfläche um maximal 30 Prozent, die Schaffung zusätzlicher Wohnungen und Gebäude sowie eine Standortverschiebung auf demselben Grundstück möglich ist. Zudem sollen bei der Erweiterung bestehender Wohnungen neu zusätzliche Wohnungen geschaffen werden können, sofern die vorbestehende Hauptnutzfläche nicht um mehr als 30 Prozent überschritten wird. suissetec unterstützt diese Vorlage.
[2648178]
Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Kurzarbeitsentschädigung für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner)
21. September 2022, Nicolas Spörri |  pdf | 120,9 KB
Berufsbildnerinnen und Berufsbildner, die für die Ausbildung von Lernenden zuständig sind, erleiden bei schwacher Auftragslage keinen effektiven Arbeitsausfall und haben somit keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung. Dies kann zur Folge haben, dass der Arbeitgeber auf die Anwesenheit der Berufsbildnerinnen und Berufsbildner im Betrieb verzichtet, um für sie ebenfalls Kurzarbeit geltend zu machen. Neu sollen Berufsbildnerinnen und Berufsbildner während denjenigen Stunden, in welchen sie einen anrechenbaren Arbeitsausfall erleiden, die Ausbildung und Betreuung der Lernenden im Betrieb fortsetzen dürfen, sofern die Ausbildung der Lernenden nicht anderweitig sichergestellt werden kann. Diese Anpassung soll sicherstellen, dass die Ausbildung der Lernenden nicht unterbrochen wird, wenn ihr Lehrbetrieb Kurzarbeit anordnet. suissetec unterstützt diese Vorlage.
[5e3cfb8]
Ökobilanzdaten 2009/1:2022
2. September 2022, Urs Hofstetter |  pdf | 80,8 KB
Das überarbeitete Dokument lässt sowohl die Berücksichtigung der Lebensdauer von Produkten vermissen, als auch die Kompatibilität mit der EU (Stichwort: Environmental Product Declarations EPD). suissetec lehnt das Dokument daher ab und beantragt den Einbezug der Hersteller bei der Überarbeitung dieses Regelwerks.
[492dfdc]
Revision der Verordnung des UVEK über elektrische Niederspannungsinstallationen
8. Juli 2022, Simon Geisshüsler |  pdf | 123,0 KB
Die Revision der NIV sieht unter anderem vor, dass die Dauer der Prüfung für die eingeschränkte Installationsbewilligung bzw. der einzelnen Prüfungsmodule von der Prüfungskommission festgelegt werden. suissetec ist gegen diese Änderung, da die Prüfungskommission ausschliesslich aus Mitgliedern besteht, welche aus Branchen stammen, für welche die genannten Prüfung keine Bedeutung hat. Branchenverbänden wie z.B. suissetec steht zwar die Aufnahme in die Prüfungskommission offen, die Hürden wurden aber erhöht: seit Januar 2022 muss man fachkundig sein. Einerseits schreit der Markt nach Photovoltaikinstallateuren, andererseits werden die Anforderungen an die NIV-Prüfungen und die Mitsprachemöglichkeit stetig erhöht. Die Tendenz führt somit in die falsche Richtung.
[0ceec15]
Änderung Energieverordnung (EnV) und Energieförderungsverordnung (EnFV)
8. Juli 2022, Nicolas Spörri |  pdf | 201,0 KB
Mit den genannten Vorlagen sollen unter anderem die regulatorischen Rahmenbedingungen für den Bau von Photovoltaikanlagen erleichtert werden. suissetec begrüsst dies. EnV: Die Bildung von Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV) sollen erleichtert werden, in dem der Ort der Produktion, welcher für die Definition des Eigenverbrauchs ausschlaggebend ist, ausgedehnt wird. Des Weiteren soll die als kompliziert geltende Regelung zur Kostenanlastung bei Miet- und Pachtverhältnissen vereinfacht werden. EnFV: Mit der Revision der EnFV wird das neue Fördermittel der hohen Einmalvergütung (EIV) für Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch eingeführt. Für PV-Anlagen aller Anlagekategorien mit einer Leistung von mehr als 5 kW wird der Grundbeitrag abgeschafft. Für Kleinstanlagen mit einer maximalen Leistung von 5 kW gibt es einen Grundbeitrag von CHF 200. Damit soll ein Anreiz geschafft werden, die gesamte nutzbare Dachfläche für die Stromerzeugung auszunutzen, da ohne Grundbeitrag die Gesamtvergütung für kleinere Anlagen im Verhältnis stärker sinkt. Die Ausnutzung der Dachfläche soll ausserdem mit einem Neigungswinkelbonus von CHF 250 pro kW installierte Leistung (ab 75 Grad Neigung) gefördert werden. Der Bundesrat bittet in diesem Zusammenhang nach einem weiteren Vorschlag, wie ein «Bonus für volle Dächer» geregelt werden könnte; dazu nimmt suissetec Stellung.
[f7a074f]
Änderung des Energiegesetz
23. Mai 2022, Nicolas Spörri |  pdf | 126,6 KB
Ziel der Vorlage ist es zum einen, die Planungs- und Bewilligungsverfahren für die bedeutendsten Anlagen der Wasserkraft und der Windenergie zu beschleunigen. Diese Verfahren unterstehen heute dem jeweiligen kantonalen Recht, welches meist ineffizient und nicht für solche Grossprojekte ausgelegt ist. Durch Rechtsmittel können die Verfahren jahrelang verzögert werden, was potenzielle Investoren abschreckt. Nun sollen bundesrechtliche Vorgaben für effiziente und umfassend koordinierte kantonale Planungs- und Bewilligungsverfahren erlassen werden. Damit wird ermöglicht, dass in einem einzigen Verfahren alle nötigen Bewilligungen erteilt werden. Diese können somit nicht mehr in separaten Verfahren angefochten werden, sondern in einem einzigen Rechtsmittelzug, was den Ablauf massiv beschleunigt. Zum anderen soll mit dieser Vorlage der Ausbau der Sonnenenergie auf Gebäuden vorangetrieben werden, indem das Meldeverfahren auf Solaranlagen an Fassaden ausgeweitet wird – bislang war dies nur für auf Dächern montierte Panels möglich. Zudem sollen Investitionen in Solaranlagen nicht nur bei Sanierungen, sondern neu auch bei Neubauten steuerlich abzugsfähig werden. suissetec unterstützt diese Vorlage.
[99c1d96]
Revision des CO2-Gesetzes
4. April 2022, Nicolas Spörri |  pdf | 942,7 KB
Nachdem die Totalrevision des CO2-Gesetzes im Juni 2021 an der Urne abgelehnt wurde, präsentiert der Bundesrat eine Revision des Gesetzes, welche ab 2025 in Kraft treten soll. suissetec unterstützt die Vorlage, da sie eine zentrale Rolle für die Erreichung des Reduktionsziels von Paris spielt. suissetec begrüsst es, dass dafür ein Fokus auf Massnahmen im Gebäudebereich gesetzt wird. Insbesondere der Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen durch den Ersatz von Öl- und Gasheizungen drängt sehr – wie die aktuelle Weltlage uns leider wieder deutlich vor Augen führt. Daher ist es jedoch notwendig, dass mehr Mittel zur Verfügung gestellt werden, als dies in der Gesetzesvorlage vorgesehen ist.
[5f4c5cc]
Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller (parlamentarische Initiative 16.498 Badran Jacqueline)
16. Februar 2022, Nicolas Spörri |  pdf | 697,0 KB
Die vorliegende parlamentarische Initiative verlangt, dass die strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft, namentlich die Wasserkraftwerke, die Stromnetze sowie die Gasnetze, der Lex Koller unterstellt werden. Dies ist zu begrüssen. Allerdings weist die Vorlage auch einige Schwächen auf. Ob eine für die Versorgungssicherheit notwendige Regulierung durch diese Vorlage oder z.B. mittels einer Investitionskotrolle erreicht wird, muss daher durch den Gesetzgeber noch genauer evaluiert werden.
[492e55d]
Volksabstimmung vom 13.Februar 2022 «Änderung Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG)» / Ja-Parole
2. Januar 2022, Urs Hofstetter |  pdf | 84,4 KB
Bundesrat und Parlament wollen, dass die Unternehmen neues Eigenkapital aufnehmen können, ohne darauf Stempelabgaben bezahlen zu müssen. Aus Sicht von suissetec wirkt sich diese Änderung des BG über die Stempelabgaben positiv auf die Standortattraktivität der Schweiz aus. Die vorgeschlagene Abschaffung der Stempelsteuer generiert Wachstum und sie schafft und sichert Arbeitsplätze. Die Massnahme ist zudem finanziell verkraftbar. Aus diesen Gründen empfiehlt suissetec die «Ja-Parole».
[c2d68cc]
Änderung des Umweltschutzgesetzes (Lärm, Altlasten, Lenkungsabgaben, Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskursen, Informations- und Dokumentationssysteme, Strafrecht)
16. Dezember 2021, Nicolas Spörri |  pdf | 615,2 KB
Mit der Änderung des Umweltschutzgesetzes sollen unter anderem klare Voraussetzungen für die Erteilung von Baubewilligungen in lärmbelasteten Gebieten definiert werden. Dadurch wird der Zersiedelung Einhalt geboten und Rechts- und Planungssicherheit für Bauprojekte geschaffen. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass diese Sicherheit beim Bewilligungsverfahren für aussen aufgestellte Luft/Wasser-Wärmepumpen – welche für die Energiewende wichtig sind – nach wie vor nicht besteht. Es gibt also weiterhin Handlungsbedarf.
[c066db1]
Revision Raumplanungsverordnung
2. Dezember 2021, Urs Hofstetter |  pdf | 98,1 KB
Mit den Anpassungen in der Raumplanungsverordnung soll der Bau von Solaranlagen ausserhalb der Bauzonen vereinfacht werden. Die Vereinfachungen sollen einen Beitrag leisten, um den Zubau im Bereich der Photovoltaik zu erhöhen. suissetec begrüsst diese Änderungsvorschläge.
[222c1d3]
Vernehmlassungen zum Entlastungsgesetz und zur Regulierungsbremse
18. August 2021, Nicolas Spörri |  pdf | 615,8 KB
Mit dem Entlastungsgesetz will der Bundesrat bestehende Regulierungen und neue Vorlagen konsequent auf Entlastungspotenzial prüfen. Zudem will er mit der elektronischen Plattform «Easygov» bei Behördengängen Digitalisierungsvorteile ausschöpfen. Mit der Regulierungsbremse würden Regulierungen, die Unternehmen besonders stark belasten, im Parlament einem qualifizierten Mehr unterstellt. suissetec begrüsst es, dass etwas gegen die immer zunehmende Regulierung getan wird.
[861c53c]
Änderung der Verkehrszulassungs- und der Strassenverkehrskontrollverordnung
11. August 2021, Nicolas Spörri |  pdf | 104,2 KB
Im Vorliegenden Geschäft geht es insbesondere um die Motion «Nein zur doppelten Strafe für Berufsfahrer und Berufsfahrerinnen!», welche den Fahrerinnen und Fahrern während eines Lernfahr- oder Führerausweisentzugs Fahrten zur Berufsausübung erlauben können soll. Somit vermindert sich deren Risiko des Verlusts einer Arbeitsstelle. suissetec unterstützt dieses Anliegen, beantragt jedoch, dass der Personenkreis nicht nur auf Berufsfahrer beschränkt wird. Es sollen auch andere Berufstätige, welche ihre Haupttätigkeit ausserhalb des Firmensitzes verrichten (z.B. Monteure und Servicetechniker), unter die neue Regelung fallen.
[0852780]
Faktenblätter TRIAS (öffentliches Beschaffungswesen)
31. Mai 2021, Urs Hofstetter |  pdf | 773,2 KB
Die Faktenblätter sollen Bestandteil des Beschaffungsleitfadens werden und die Beschaffungsstellen beim Vollzug unterstützen. Aus Sicht von suissetec sind die Faktenblätter, so wie vorgeschlagen, stimmig und bedürfen keinerlei Ergänzungen.
[37001b4]
Sorgfaltspflichten und Transparenz im Bereich Mineralien und Metalle (VSoTr)
31. Mai 2021, Urs Hofstetter |  pdf | 161,4 KB
suissetec anerkennt grundsätzlich den Schutzbedarf der Umwelt und der Menschrechte und begrüsst auch die Absicht, die vorliegende Revision mit der EU-Regulierung abzustimmen. Im Bereich «Mineralien und Metalle» beantragt suissetec punktuelle Anpassungen. Diese betreffen die Integration der Lieferkettenpolitik in die Verträge sowie die Aufzählung von Instrumenten in der Lieferkettenpolitik.
[ef2fb96]
Bundesgesetz über Pilotprojekte zu Mobility-Pricing
5. Mai 2021, Nicolas Spörri |  pdf | 638,0 KB
Mit dieser Vorlage soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, damit Kantone, Städte oder Gemeinden örtlich und zeitlich begrenzte Pilotprojekte zu Mobility-Pricing, die eine Abgabepflicht vorsehen, durchführen können. Mit solchen Projekten sollen Erkenntnisse zu neuartigen Bepreisungsformen zur gezielten Beeinflussung der Verkehrsnachfrage und des Mobilitätsverhaltens im motorisierten Individualverkehr sowie im öffentlichen Verkehr gewonnen werden. suissetec nimmt dies zur Kenntnis, verlangt jedoch, dass das Gesetz die Fahrzeuge des Gewerbes von der Abgabepflicht ausnimmt.
[9998e2b]
Stellungnahme Verordnungen 1 und 2 des Arbeitsgesetzes
28. April 2021, Urs Hofstetter |  pdf | 129,6 KB
Das Erfordernis, Gesuche für vorübergehende Nacht- oder Sonntagsarbeit im Grundsatz nach Bekanntsein der Arbeitsplanung bzw. spätestens eine Woche vor dem geplanten Arbeitsbeginn einreichen zu müssen, erscheint suissetec umsetzbar. Dies insbesondere deshalb, weil bei dringenden oder unvorhersehbaren Fällen das Gesuch auch noch später gestellt werden darf. Zudem soll in den Fällen von Art. 51a ArGV 2 kein Gesuch mehr nötig sein, was suissetec ausdrücklich begrüsst.
[961cf3f]
Volksabstimmung CO2-Gesetz
15. März 2021, Urs Hofstetter |  pdf | 112,6 KB
Um die Ziele der Schweizer Energie- und Klimapolitik zu erreichen, ist das neue CO2-Gesetz von zentraler Bedeutung. Damit Investitionen in erneuerbare Energiesysteme und in die Energieeffizienz getätigt werden, ist Verlässlichkeit zwingend erforderlich. Das totalrevidierte CO2-Gesetz bietet genau das: Verlässliche Rahmenbedingungen und damit sichere Arbeitsplätze für die Schweizer Wirtschaft. Aus diesen Gründen hat der suissetec Zentralvorstand einstimmig die «Ja-Parole» zum CO2-Gesetz beschlossen.
[a220208]
Totalrevisionen der Rohrleitungssicherheitsverordnung und der Safeguardsverordnung sowie weitere Verordnungsänderungen im Bereich des BFE mit Inkrafttreten am 1. Juli 2021
11. Januar 2021, Nicolas Spörri |  pdf | 1,4 MB
Die Revision der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) regelt vor allem die Voraussetzungen zur Erlangung einer Installationsbewilligung für unter anderem Photovoltaikanlangen. suissetec hat drei Kritikpunkte zu dieser Revision. Bei der Revision der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA) begrüsst suissetec den Wegfall Plangenehmigungspflicht.
[474b1a3]
Vernehmlassung Direkter Gegenentwurf des Bundesrates zur Volkinitiative «Für ein gesundes Klima (Gletscher-Initiative)»
20. November 2020, Nicolas Spörri |  pdf | 849,2 KB
Die Vorlage übernimmt die zentralen Anliegen der Initianten. Durch den Verzicht auf ein rigides Verbot fossiler Brenn- und Treibstoffe sowie der vollständigen Einschränkung der Treibhausgassenken aufs Inland, stellt sie aber sicher, dass eine gewisse Flexibilität bei der Lösungsfindung beibehalten wird. Somit sind die Rahmenbedingungen für einen nachhaltigen und effektiven Klimaschutz gegeben, welche die Wirtschaft nicht bremsen, sondern vielmehr wachstumsfördernd wirken. Ausserdem wird durch die etwas moderatere Regelung darauf geachtet, dass der Vorschlag politisch mehrheitsfähig ist. Suissetec unterstützt deshalb den direkten Gegenentwurf.
[7faa898]
Vernehmlassung Revision des Obligationenrechts (Baumängel)
20. November 2020, Nicolas Spörri |  pdf | 807,7 KB
Die Revision verzichtet auf eine Totalüberarbeitung des Baumängelrechts, sondern nimmt punktuell und wo notwendig Änderungen vor (Rügefrist, Nachbesserungsrecht bei neu erstellten Privatliegenschaften, Ersatzsicherheit bei Bauhandwerkerpfandrecht). suissetec unterstützt diese Vorlage
[f7d4363]
Volksabstimmung «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»
5. November 2020, Urs Hofstetter |  pdf | 86,6 KB
Die obgenannte Volksinitiative verlangt, dass Unternehmungen mit Sitz in der Schweiz die international anerkannten Menschenrechte und Umweltstandards auch im Ausland respektieren. Zu diesem Zweck sieht der Initiativtext Sorgfaltspflichten vor: Er verlangt Massnahmen zur Verhütung von Verletzungen der Menschenrechte/Umweltstandards und statuiert Haftungsfolgen für allfällige Schäden. Aufgrund der weitgehenden Formulierung des Initiativtextes ist der Bundesrat gegen die Vorlage. Das Parlament hat einen moderateren, indirekten Gegenvorschlag verabschiedet. Dieser verfolgt die gleichen Ziele wie die Initiative, legt den Fokus jedoch auf die Berichterstattung über das Engagement der Unternehmungen in Sachen Menschenrechte und Umwelt. Der Gegenvorschlag tritt dann in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird (und ein allfälliges Referendum scheitert). Im Wissen um diesen Gegenvorschlag und aufgrund der weitgehenden Formulierung des Initiativtextes – insbesondere in Bezug auf den Geltungsbereich – empfiehlt suissetec, die Initiative abzulehnen.
[676c136]
Änderung des Erwerbsersatzgesetzes (indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub")
25. August 2020, Urs Hofstetter |  pdf | 128,0 KB
Die Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub» verlangt, dass alle erwerbstätigen Väter mindestens 4 Wochen Vaterschaftsurlaub beziehen können und während ihrer Abwesenheit einen Erwerbsersatz erhalten. Das Parlament hat einen indirekten Gegenvorschlag für einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von 2 Wochen verabschiedet, über den am 27.09.2020 abgestimmt wird. suissetec ist der Meinung, dass ein Vaterschaftsurlaub nicht auf Gesetzesstufe geregelt werden soll. Vielmehr sollen passende Lösungen entweder auf sozialpartnerschaftlicher Ebene (wie z.B. im GAV Gebäudetechnik) gefunden werden oder auf Firmenebene. suissetec empfiehlt daher, den Gegenentwurf abzulehnen.
[4ba5ec5]
Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023)
8. Juli 2020, Nicolas Spörri |  pdf | 1,2 MB
suissetec begrüsst die Stossrichtung der Revision des Energiegesetzes bezüglich der finanziellen Fördermassnahmen, da es im Hinblick auf die Energiewende unerlässlich ist, dass griffige und verlässliche finanzielle Anreize geschaffen werden. Bei der Ausgestaltung dieser Massnahmen präferieren wir allerdings das Modell der AEE SUISSE, welches zwischen Gross- und Kleinanlagen unterscheidet und für erstere eine gleitende Marktprämie, für letztere Investitionsbeiträge und eine Einspeisevergütung vorsieht.
[8376e36]
Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG)
11. Juni 2020, Urs Hofstetter |  pdf | 130,7 KB
Mit Blick auf eine branchenübergreifende Solidarität befürwortet suissetec die Einführung des vorgeschlagenen vollen Lastenaugleichs. Daher befürwortet suissetec die Reform des FamZG.
[cfe0aad]
Vernehmlassung Entsendegesetz
26. Mai 2020, Urs Hofstetter |  pdf | 148,0 KB
suissetec lehnt die Revision des Entsendegesetzes ab. Es besteht Verbesserungsbedarf bei der Regelung des Vollzugs/der Kontrolle und bei der Regelung der Kürzung/Rückerstattung der Abgeltung durch den Bund. Zudem muss vorab die Problematik der Hierarchie zwischen kantonalem Mindestlohn und dem Mindestlohn in allgemeinverbindlich erklärten GAV’s gelöst werden. Erst danach wird es möglich sein, das EntsG in zufriedenstellender Art und Weise anzupassen.
[9e72e8b]
Massvolle Zuwanderung
16. März 2020, Urs Hofstetter |  pdf | 139,9 KB
Die Initiative verlangt eine eigenständige Zuwanderungsregelung ohne Personenfreizügigkeit. Das Freizügigkeitsabkommen mit der EU soll innerhalb von 12 Monaten nach Annahme der Initiative aufgelöst oder andernfalls innert weiterer 30 Tage gekündigt werden. suissetec empfiehlt Ablehnung der Initiative.
[fda6e5f]