Schulung

Sicheres und gesundheitsbewusstes Verhalten bedingt Wissen und Können. Alle Mitarbeitenden sind stufengerecht zu informieren und für ihre Aufgaben auszubilden oder zu instruieren.

Alle Mitarbeitenden müssen über die Gefährdungen und Belastungen im Betrieb informiert werden und die geeigneten Sicherheitsmassnahmen kennen. Die Einführung von neuen Mitarbeitenden hat zeitnah nach Arbeitsbeginn zu erfolgen. Speziell zu berücksichtigen sind Lernende und temporäre Mitarbeitende.

Kenntnisse am Arbeitsplatz

Mitarbeitende, die Arbeiten mit besonderen Gefahren ausführen, müssen eine Ausbildung absolvieren:

  • Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)
  • Hubarbeitsbühnen
  • Anschlagen von Lasten
  • Stapler
  • Baumaschinen
  • Kranführer
  • Kältemittel
  • Transport von Gefahrgut