Das Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept muss vor Aufnahme der Bauarbeiten vorliegen. Dies wird durch ein betriebsinternes Sicherheitssystem zum grössten Teil abgedeckt. Das System basiert idealerweise auf einer Branchenlösung. Es umfasst im Wesentlichen die Punkte:
- Sicherheitsorganisation
- Schulung
- Sicherheitsregeln
- Gefährdungsermittlung
- Massnahmenplanung und -umsetzung
- Notfallorganisation
Um die Vorgaben der BauAV vollständig zu erfüllen, müssen nun noch objektspezifisch (bezogen auf einzelne Aufträge, Projekte, …) die Gefährdungen und Belastungen ermittelt und die nötigen Sicherheitsmassnahmen definiert werden. Dies geschieht normalerweise durch die Planung, bzw. Arbeitsvorbereitung und muss in schriftlicher Form festgehalten werden. Die objektspezifischen Massnahmen können dabei wahlweise in einem Formular erfasst oder noch besser, direkt in die üblichen Auftragsunterlagen eingetragen werden.