Sicherheitsorganisation

Die Sicherheitsorganisation regelt im Betrieb Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Die Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz liegt beim Arbeitgeber. Als Arbeitgeber gelten alle Personen, die Aufträge erteilen können.  

Die Betriebsleitung kann den Linienvorgesetzten entsprechende Aufgaben und Kompetenzen delegieren und einen Beauftragten für Sicherheit und Gesundheitsschutz einsetzen. Dies entbindet die Betriebsleitung aber nicht von ihrer Verantwortung.

Organigramm

Das Organigramm zeigt die Struktur eines Betriebes auf. Wichtig ist, dass die Funktion des Sicherheitsbeauftragten (Sibe) erkennbar ist.

Stellenbeschreibung  

Die Stellenbeschreibung beschreibt die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung des Stelleninhabers. Die Stellenbeschreibung wird für den Sicherheitsbeauftragten und alle Mitarbeitenden mit Führungsverantwortung erstellt und enthält Aspekte von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.