Betriebe, welche Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf hohem Niveau umsetzen, erhalten eine Qualitätsauszeichnung. Damit können sie sich gegenüber Kunden und Mitbewerbern positionieren.

Bedingungen:
1: Systemanalyse
Der Betrieb hat die Systemanalyse komplett ausgefüllt und hat mehr als 80% mit «Ja» beantwortet.
2: Kontaktperson Arbeitssicherheit
Im Betrieb ist eine Person als Kontaktperson definiert. Die Funktion «Kopas» kann durch den Geschäftsleiter selbst oder eine durch ihn benannte Person wahrgenommen werden.
3: Deklaration der Absenzzahlen
Der Betrieb führt ein Absenzenmanagement (-controlling) und deklariert seine Zahlen jährlich im Betriebsvergleich von suissetec. Das Absenzenmanagement kann stichprobenweise durch die Gebäudetechnik-Branchenlösung «Top Safety» kontrolliert werden.
4: Deklaration Sicherheitssystem
Der Betrieb bestätigt, dass er ein betriebliches Sicherheitssystem führt. Das Sicherheitssystem kann stichprobenweise durch die Gebäudetechnik-Branchenlösung «Top Safety» kontrolliert werden.
5: Deklaration Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept
Der Betrieb bestätigt, dass er einen Prozess definiert hat, um projektspezifisch ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept zu erstellen. Das Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept kann stichprobenweise durch die Gebäudetechnik-Branchenlösung «Top Safety» kontrolliert werden.
6: Grundwissen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die Kopas ist zu den Themen „Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz“ ausgebildet und wird regelmässig weitergebildet. Die Weiterbildung findet mindestens im Intervall von 2 Jahren statt.
Als Ausbildung gelten folgende Kurse:
- Grundwissen ASGS 1 + 2 der Gebäudetechnik-Branchenlösung Top Safety
- Vergleichbare Kurse von anderen Branchenlösungen und Schulungsanbietern
Als Weiterbildung gilt:
- Update Sibe der Gebäudetechnik-Branchenlösung Top Safety
- Betriebsbesuch und Beratungsgespräch durch die Gebäudetechnik-Branchenlösung Top Safety
- Andere Kurse zu den Themen «Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz»