Änderung der Energie und Stromversorgungsordnung
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GAV | Saläre

Der Gesamtarbeitsvertrag ist allgemeinverbindlich und gilt für alle ausführenden Unternehmen, die in der Gebäudetechnikbranche tätig sind.

Ausgenommen sind Planungsunternehmen. Sie unterstehen nicht dem Gesamtarbeitsvertrag der Gebäudetechnikbranchen. Der GAV gilt ausserdem nicht in den Kantonen Genf, Waadt und Wallis. Hier sind die vertragsrechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern kantonal geregelt.

Aktueller GAV

GAV Gebäudetechnik 2019-2022
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[ac9c154]
Anhang 8 GAV Gebäudetechnik (gültig ab 1. Januar 2024)
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[079ba3c]

GAV 2014-2018

Gegenüberstellung GAV 2014-2018 – GAV 2019-2022
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[c5695b3]
GAV Gebäudetechnik 2014-2018
 pdf | 3,0 MB
[cabe892]

Saläre / Sollstunden

2020

Paritätische Landeskommission

Die Paritätische Landeskommission (PLK) in der Schweizerischen Gebäudetechnikbranche ist in ihrer Rechtsform ein Verein. suissetec als Branchen- und Arbeitgeberverband sowie die Gewerkschaften unia und syna haben die PLK gegründet. Die PLK achtet darauf, dass der Gesamtarbeitsvertrag richtig angewendet und die Bestimmungen korrekt eingehalten werden.

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