Der Gesamtarbeitsvertrag ist allgemeinverbindlich und gilt für alle ausführenden Unternehmen, die in der Gebäudetechnikbranche tätig sind.
Ausgenommen sind Planungsunternehmen. Sie unterstehen nicht dem Gesamtarbeitsvertrag der Gebäudetechnikbranchen. Der GAV gilt ausserdem nicht in den Kantonen Genf, Waadt und Wallis. Hier sind die vertragsrechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern kantonal geregelt.
Die Paritätische Landeskommission (PLK) in der Schweizerischen Gebäudetechnikbranche ist in ihrer Rechtsform ein Verein. suissetec als Branchen- und Arbeitgeberverband sowie die Gewerkschaften unia und syna haben die PLK gegründet. Die PLK achtet darauf, dass der Gesamtarbeitsvertrag richtig angewendet und die Bestimmungen korrekt eingehalten werden.