Sie kommen von Partnermitglieder
Zurück zu Ihrer Sektion
Änderung der Energie und Stromversorgungsordnung
Lorem ipsum dolor sit amet, consetetur sadipscing elitr, sed diam nonumy eirmod tempor invidunt ut labore et dolore magna aliquyam erat, sed diam voluptua.

GAV | Saläre

Der Gesamtarbeitsvertrag ist allgemeinverbindlich und gilt für alle ausführenden Unternehmen, die in der Gebäudetechnikbranche tätig sind.

Ausgenommen sind Planungsunternehmen. Sie unterstehen nicht dem Gesamtarbeitsvertrag der Gebäudetechnikbranchen. Der GAV gilt ausserdem nicht in den Kantonen Genf, Waadt und Wallis. Hier sind die vertragsrechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern kantonal geregelt.

Aktueller GAV

GAV Gebäudetechnik 2019-2022
 pdf | 5,3 MB
[ac9c154]
Anhang 8 GAV Gebäudetechnik (gültig ab 1. Januar 2025)
 pdf | 76,5 KB
[b1bb9a0]

GAV Gegenüberstellungen

Gegenüberstellung GAV 2019-2022 – GAV 2025-2028
[2e79361]
GAV Gebäudetechnik 2014-2018
 pdf | 3,0 MB
[cabe892]

Saläre / Sollstunden

2020

Paritätische Landeskommission

Die Paritätische Landeskommission (PLK) in der Schweizerischen Gebäudetechnikbranche ist in ihrer Rechtsform ein Verein. suissetec als Branchen- und Arbeitgeberverband sowie die Gewerkschaften unia und syna haben die PLK gegründet. Die PLK achtet darauf, dass der Gesamtarbeitsvertrag richtig angewendet und die Bestimmungen korrekt eingehalten werden.

Mehr erfahren